Die Kunstfreiheit ist ein Grundrecht, das dem Schutz künstlerischer Ausdrucksformen dient. In Deutschland ist es in Art. 5 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) verankert. Dort zählt es zu den am stärksten geschützten Grundrechten des deutschen Grundrechte-Katalogs. Das Bundesverfassungsgericht zählt die Kunstfreiheit zu den Kommunikationsgrundrechten und erachtet es daher als wesentlich für die demokratische Grundordnung.

Überraschen? Ja, immer. Da sind zum einen die Kunstwerke selbst, die immer eigenständig, neu sind. Zum anderen ist da ihre Wirkung im Raum.
Aber uns überraschen Arbeiten mit immer anderem Materialmix und die Tatsache, dass die Kunstwerke zunächst eine heitere Anmutung haben, auf den zweiten Blick aber verstören und auf ein wichtiges Anliegen – wie Krieg, Angst, Vermüllung u.s.w. – aufmerksam machen.



